
Uns erreichen regelmässig Anfragen zu den aktuellen Neuerungen beim Erwerb und bei der Verlängerung des Schweizer Flaggenscheins, insbesondere im Hinblick auf die inzwischen weitgehend digitalisierte Abwicklung der Verfahren. Gerne nehmen wir in den folgenden Ausführungen Stellung:
Erwerb und Verlängerung des Schweizer Flaggenscheins
Der Flaggenschein ist der amtliche Ausweis über die Berechtigung, ein Seeschiff unter Schweizer Flagge zu führen. Rechtsgrundlagen bilden insbesondere das Bundesgesetz über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge (SR 747.30) sowie die einschlägigen Ver-ordnungen. Zuständige Register- und Aufsichtsbehörde ist das Schweizerische Seeschiff-fahrtsamt (SSA) in Basel.
Erwerb des Flaggenscheins
Ein Flaggenschein wird für Seeschiffe ausgestellt, die im Eigentum von Schweizer Staats-angehörigen oder von juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz stehen (vgl. Art. 2 ff. Seeschifffahrtsgesetz).
Verfahren (digitalisiert): Das Gesuch ist zwingend über das elektronische Portal des SSA (MARES) einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail ist ausgeschlossen. Unvollständige Gesuche werden nicht behandelt. Nach Einreichung erfolgt die behördliche Prüfung; die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel rund zwei Wochen.
Verlängerung des Flaggenscheins
Der Flaggenschein ist befristet (max. fünf Jahre) und muss vor Ablauf verlängert werden. Erfolgt keine Verlängerung, verliert der Flaggenschein automatisch seine Gültigkeit und das Schiff darf nicht mehr unter Schweizer Flagge betrieben werden.
Ablauf der Verlängerung (Online-Schalter / SSA-Portal)
Die Verlängerung erfolgt ausschliesslich digital über das Online-Portal des SSA (MARES) und folgt im Wesentlichen folgendem standardisierten Ablauf:

1. Zugang zum Online-Portal
- Anmeldung im bestehenden Benutzerkonto (aus Erstregistrierung) oder Neueröffnung eines Kontos
- Zugriff auf den bestehenden Schiffseintrag
2. Einleitung des Verlängerungsgesuchs
- Auswahl der Funktion „Verlängerung“ im Portal
- Erfassung bzw. Aktualisierung der relevanten Schiffsdaten
3. Upload der erforderlichen Unterlagen
Je nach Schiffskategorie insbesondere:
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- Seetüchtigkeitsnachweis bzw. Klassifikationszertifikat (darf nur von einem zertifizierten Gutachter / einer Gutachterin erstellt werden)
- Technische Angaben zum Schiff
- Ggf. internationale Zertifikate (z. B. Umwelt- oder Motorenzertifikate)
4. Elektronische Einreichung des Gesuchs
- Vollständige digitale Übermittlung über das Portal
- Hinweis: Eingaben per E-Mail werden nicht akzeptiert; unvollständige Gesuche werden zurückgewiesen (Sie erhalten ein Mail mit unvollständigen oder fehlenden Unterlagen)
5. Prüfung durch das SSA
- Formelle und materielle Prüfung der Voraussetzungen
- Übliche Bearbeitungsdauer: ca. zwei Wochen
6. Gebührenverfügung und Ausstellung
- Rechnungsstellung (jährliche Gebühr; Verlängerung um 1–5 Jahre möglich)
- Ausstellung des erneuerten Flaggenscheins. Sie erhalten eine Mail mit dem Ablageort des neuen Flaggenscheins und können jenen selber ausdrucken)
Für fortführende Fragen stehe wir gerne zur Verfügung administration@ccs-bern.ch
